Herzlich Willkommen bei Matthies und Klock!
Auf unseren Seiten möchten wir uns bei Ihnen vorstellen und Ihnen einen Überblick über die Branchensoftware ESTRICH5 geben. Als Softwarehersteller hat Matthies & Klock den Schwerpunkt auf das Gewerk „Estrich und Boden“ gelegt. Seit über 20 Jahren sind wir als zuverlässiger Partner für das Gewerk am Markt.
Wie entstand ESTRICH5?
Damals haben wir uns mit Estrichlegermeistern zusammengetan, die eine Software für ihre tägliche Büroarbeit haben wollten. So entstand eine maßgeschneiderte und stabile Softwarelösung für das Gewerk.
Wie ist es heute?
ESTRICH5 hat sich einen guten Namen in der Branche gemacht und ist in vielen Handwerksbetrieben im Einsatz. Darüber hinaus wird ESTRICH5 auch in der Bayerischen Bauakademie in der Meisterschule (Meisterkurs für Estrichleger) eingesetzt.
Wie ist es in Zukunft?
ESTRICH5 wird kontinuierlich weiterentwickelt, dabei werden Kundenwünsche, gesetzliche und technische Anforderungen und Entwicklungen berücksichtigt und umgesetzt.
Das bedeutet für Sie:
Mit ESTRICH5 erhalten Sie eine Auftragsabwicklung mit den klassischen Funktionen:
- Angebotserstellung
- Rechnungserstellung
- Aufmaß
- Kalkulation
- Schriftverkehr
- GAEB
- Mahnwesen ausführliche Infos zu den Funktionen erhalten Sie hier...
und eine flexible Branchensoftware, mit der Sie einfach und schnell Ihre Büroarbeit abwickeln können. In ESTRICH5 sind bereits über 2000 vorformulierte Leistungen und über 500 Materialien entsprechend der DIN-Norm und EN-Norm für das Gewerk und Boden enthalten. Leistungen und Materialien können in Angebot, Rechnung, Aufmaß, Ladeliste, Kalkulation und in alle anderen Anwendungen von ESTRICH5 einfach und schnell übernommen werden. Unnötige und/oder doppelte Schreibarbeit entfällt. Bereits formulierte Texte für Angebote und Rechnungen stehen zur Verfügung.
E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen/Betriebe elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Dies wurde mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes beschlossen und ist für alle Unternehmen verpflichtend - unabhängig von der Größe. Für das Erstellen von E-Rechnungen gelten noch Übergangsfristen - zumindest zwischen Unternehmen. Wenn Sie mehr über Übergangsfristen und E-Rechnung wissen wollen, dann können Sie über die nachfolgenden Links mehr erfahren. Wir meinen: Schreiten Sie voran und stellen Sie einfach auf E-Rechnung um! Schauen Sie, wie Sie E-Rechnungen schreiben oder E-Rechnungen prüfen können. Klicken Sie einfach auf nachfolgenden Link:
ESTRICH5 in der Cloud oder lokal auf dem Rechner? Sie haben die Wahl und wir beraten Sie gerne: |
ESTRICH5 lokal: ESTRICH5 kann als Einzelarbeitsplatz oder mit mehreren Arbeitsplätzen im Netzwerk installiert werden. |
ESTRICH5 in der Cloud: Wir können Ihnen ESTRICH5 in der Cloud anbieten. Bei bestehender Internetverbindung können Sie damit jederzeit, standortunabhängig (ob im Büro, Zuhause, von der Baustelle oder von unterwegs) auf Ihr ESTRICH5 zugreifen. Bei Bedarf auch mit mehreren Arbeitsplätzen. Endgeräte, mit denen der Zugriff möglich ist (zum Beispiel):
|
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch praktische Funktionen, Vorlagen und Musterbriefe - je nach Ihrem betrieblichen Bedarf. Entsprechende Schnittstellen, um zum Beispiel GAEB-Dateien ein- und auszulesen, erleichtern zusätzlich die Arbeit. Nachfolgend einige Beispiele...
Vorlagen:
Sie können eigene Vorlagen erstellen (z.B. Aufheizprotokolle, Pflegehinweise, Baustellencheckliste) und mit den projektbezogenen Daten (Projektnummer, Auftraggeber, Bauvorhaben etc.) füllen. Nutzen Sie die Vorlagen, die wir mit ausliefern oder erstellen Sie Ihre eigenen Vorlagen. Die Vorlage wird als PDF-Dokument hinterlegt und abgespeichert. Anschließend können Sie die Vorlage im Projekt nachschlagen und per Mausklick mit den projektbezogenen Daten füllen.
DSGVO (Datenschutzgrundverordung):
Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen/Betriebe, die personenbezogene Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten.
Neben einer verständlichen und kurzen Zusammenfassung der DSGVO erhalten Sie von uns Musterbriefe und Vorlagen. Zum Beispiel:
Neben einer verständlichen und kurzen Zusammenfassung der DSGVO erhalten Sie von uns Musterbriefe und Vorlagen. Zum Beispiel:
- Eine Datenschutzerklärung, damit erfüllen Sie die Informationspflicht, die sie direkt mit dem Angebot verschicken können.
- Sie erhalten Briefvorlagen in den Standardbriefen: Auskunftsanfrage + Datenblatt der personenbezogenen Daten.
- Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Dieses Verzeichnis wird lt. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei Prüfungen herangezogen.
EFB Formblätter:
Nachfolgende EFB Formblätter:
- EFB Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
- EFB Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
können in wenigen Schritten berechnet, erstellt und direkt gedruckt werden.
Es ist keine Formularvorlage notwendig. Die Daten werden direkt in das EFB-Blatt gedruckt. Als Ergebnis erhalten Sie ein PDF-Dokument, das in die ESTRICH5 Dateiablage gelegt wird und auch bequem mit den Ausschreibungsunterlagen hochgeladen werden kann.
Schnittstelle zur Buchhaltung:
Erstellen Sie - einfach per Mausklick - eine Datei, die die steuerlich relevanten Buchungsdaten enthält und senden Sie diese an Ihren Steuerberater oder lesen Sie die Daten in Ihre eigene Buchhaltungssoftware ein. Sparen Sie Zeit und Geld. Es stehen 2 Schnittstellen-Formate für Sie bereit:
- csv-Format, z.B. für den Import zu DATEV
- txt-Format, z.B. für den Import zu Lexware
Diese beiden gängigen Formate werden von vielen Buchhaltungsprogrammen unterstützt. Zum Beispiel nutzen viele Anwender "DATEV Unternehmen online" um die Belege und Buchungsdaten ihrem Steuerberater zu übermitteln. Die Buchhaltung bzw. der Steuerberater kann diese Datei in die Buchhaltungssoftware (z.B.: Datev) importieren und dort als Buchungsvorlage nutzen. Beides - (alle Rechnungen des ausgewählten Monats + Import-Datei) können in einer Zip-Datei zusammengefasst werden. Dies reduziert die Dateigröße und erleichtert den Transport, weil alle Dokumente in einer Datei sind.
Sie können aus der ESTRICH5 Dateiablage (Monatsablage) die Ausgangsrechnungen
(ZUGFeRD und X-Rechnung/xml-Datei)
(ZUGFeRD und X-Rechnung/xml-Datei)
direkt zu Ihrem Steuerberater laden!
GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung):
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten für alle Unternehmen - völlig unabhängig von der Größe. Seit Inkraften der GoBD muss sich nicht nur die Buchhaltung an die Grundsätze halten, sondern auch die vorgelagerten System (z.B. die Rechnungsstellung).
- Rechnungen, Stornorechnungen, Korrekturrechnungen erstellen.
- Angebote/Rechnungen werden als PDF/A-3 Dokumente zur Langzeitarchivierung erzeugt.
- Z3 Datenzugriff (Datenträgerüberlassung): Schnittstelle zum Datenexport für die Finanzverwaltung.
- Das Herzstück der GoBD bildet die Verfahrensdokumentation. Sie ist in erster Linie für den Betriebsprüfer bestimmt und soll ihm in angemessener Zeit einen Überblick über den zu prüfenden Betrieb (z.B.: die steuerrelevanten Prozesse, eingesetzte IT-Systeme) verschaffen. Von uns erhalten Sie eine Muster-Verfahrensdokumentation für ESTRICH5, die die Prozesse in ESTRICH5 beschreibt (z.B. das Verfahren bei der Datensicherung).
Verbraucherschutz:
Auch die Verbraucherschutzgesetze gelten für Handwerksbetriebe. Die aktuellen Gesetzesänderungen, ab dem 28.05.2022, sind in ESTRICH5 eingearbeitet. Insbesondere gelten erweiterte Informationspflichten bei Verträgen mit Verbrauchern/Privatkunden und das Widerrufsrecht. Schließen Sie einen Vertrag mit einem Verbraucher, am Telefon, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B.: auf der Baustelle) ab, gilt das Widerrufsrecht. Sie können Sie in ESTRICH5 folgende Dokument erzeugen:
Auch die Verbraucherschutzgesetze gelten für Handwerksbetriebe. Die aktuellen Gesetzesänderungen, ab dem 28.05.2022, sind in ESTRICH5 eingearbeitet. Insbesondere gelten erweiterte Informationspflichten bei Verträgen mit Verbrauchern/Privatkunden und das Widerrufsrecht. Schließen Sie einen Vertrag mit einem Verbraucher, am Telefon, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B.: auf der Baustelle) ab, gilt das Widerrufsrecht. Sie können Sie in ESTRICH5 folgende Dokument erzeugen:
- Widerrufsbelehrung
- Widerufsformular
- und das Formualar "vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts"
Diese Optionen stehen Ihnen in der Angebotserstellung zur Verfügung. Einfach per Mausklick kann ein Häkchen z.B. bei Widerrufsbelehrung gesetzt werden – als Ergebnis erhalten Sie das gewünschte Dokument als PDF. Die erforderlichen Daten wie z.B.: Auftraggeber, Bauvorhaben etc. sind selbstverständlich in den Ausdrucken enthalten.
Materialpreiserhöhung - aus aktuellem Anlass:
Baumaterial ist teuer geworden. Eine enorme Preissteigung gab es zum Beispiel bei den Dämmstoffen - eine Entspannung der Situation scheint nicht in Sicht.
Das Problem: Wenn zwischen Angebotsabgabe und Ausführung die Materialpreise steigen, stellt sich die Frage: Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die steigenden Materialpreise an den Auftraggeber weiterzugeben? Bereits in der Angebotsphase können Sie auf eventuelle Preiserhöhungen hinweisen.
In ESTRICH5 erhalten Sie praktische Tipps und vorformulierte Texte (z.B.: zur Preisgleitklausel), die Sie einfach in das Angebot einbinden können.
Flexibler Aufbau:
ESTRICH5 besteht aus dem Basispaket und weiteren 7 Aufbaumodulen, die je nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen kombiniert werden können. Auf dem Basispaket können alle anderen Module aufgebaut werden. Ihr Vorteil: Sie kaufen nur die Module, die Sie wirklich brauchen und haben die Flexibiltät jederzeit aufzurüsten.
Kostenlose Vorführung:
Kostenlos und unverbindlich zeigen wir Ihnen wie ESTRICH5 funktioniert, damit Sie sich ein genaues Bild machen können! Buchen Sie einfach eine kostenlose Vorführung zur genauen Terminabstimmung rufen wir Sie an.
Es steckt viel drin, in dem Basispaket, das wir für Sie geschnürt haben. Sie erhalten: die kompletten Leistungsbeschreibungen, Angebots- und Rechnungserstellung, Zahlungseingang und Aufmaß und vieles mehr...
Dabei läuft in ESTRICH5 alles Hand in Hand: Nach der Erfassung des Leistungsverzeichnisses, erstellen Sie das Aufmaß und ordnen per Mausklick die Leistungen zu. Um eine Rechnung zu erzeugen, klicken Sie auf <Aufmaßmenge übernehmen> und schon haben Sie Ihre Rechnung und das prüfbare Aufmaß. Das Aufmaß und die Rechnung unterstützt mehrere Bauabschnitte und eine unbegrenzte Anzahl von Abschlagsrechnungen. Die kumulierte Rechnungsstellung berücksichtigt die Zahlungseingänge und natürlich die Einbehalte.
Nachfolgende ESTRICH5 Module können auf dem Basispaket aufgebaut werden und je nach den betrieblichen Anforderungen kombiniert werden: